Fehlerhafte Anlageberatung

Erwirbt ein Bankkunde auf Empfehlung eines Bankberaters Wertpapiere, ohne ausreichend auf die Risikostruktur hingewiesen worden zu sein, kann er von der Bank Schadensersatz verlangen. Die Bank muss dann den Kunden finanziell so stellen, als habe er die Wertpapiere niemals erworben.