Bußgeldsachen

Durch den Bußgeldbescheid wird in Deutschland das Bußgeldverfahren mit der Zahlung einer Geldbuße und gegebenenfalls Nebenfolgen „vorläufig“ abgeschlossen. Ein Bußgeldbescheid verhindert eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung.

Der Bußgeldbescheid enthält

  • die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
  • den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
  • die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
  • die Beweismittel,
  • die Geldbuße und die Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines Fahrverbotes.