Bußgeldsachen
Durch den Bußgeldbescheid wird in
Deutschland das
Bußgeldverfahren mit der Zahlung einer Geldbuße und
gegebenenfalls Nebenfolgen „vorläufig“ abgeschlossen. Ein
Bußgeldbescheid verhindert eine eventuelle strafrechtliche
Verfolgung.
Der Bußgeldbescheid enthält
- die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger
Nebenbeteiligter,
- den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
- die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt
wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der
Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
- die Beweismittel,
- die Geldbuße und die Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines
Fahrverbotes.